DGCA-Leitfaden: Rechte bei Flugproblemen in Indien
Geprüft am 29. September 2026 anhand der DGCA CAR, Revision 4 vom 25. Januar 2023.
1. Welche Vorschriften gelten?
Ein Indien-Bezug führt nicht automatisch zu europäischen Beträgen. Ausgangspunkt sind ausführende Airline, Abflug, Ziel und Flugdatum. Die DGCA CAR, Section 3, Series M, Part IV regelt Nichtbeförderung, Annullierung und Betreuung bei Verspätung. Maßgeblich sind unter anderem Blockzeit, Tarifbestandteile und Ersatzflug. Ein Abflug aus London oder der EU kann zusätzlich UK261 beziehungsweise EU261 betreffen. Bei ausländischen Airlines ist auch Absatz 3.6 mit den Regeln des Herkunftslands zu prüfen.
2. Die Vorankündigung verändert den Anspruch
Die ursprüngliche Mitteilung sichern. Ab zwei Wochen Vorlauf sieht die CAR einen akzeptablen Ersatzflug oder eine Erstattung vor; ebenso bei weniger als zwei Wochen bis mindestens 24 Stunden vor Abflug. Die separate Geldentschädigung betrifft nicht entsprechend informierte Reisende und den geregelten Anschlussfall auf demselben Ticket. Den europäischen 14-Tage-Test nicht unverändert auf Indien übertragen. Zeitpunkt der Nachricht, ursprünglichen Abflug, Ersatzangebot und Annahme dokumentieren.
3. Annullierung: Obergrenzen von 5.000, 7.500 oder 10.000 INR
Bei einschlägiger Annullierung ist der niedrigere Wert aus einfachem Basistarif plus Treibstoffzuschlag und Zeitobergrenze maßgeblich: bis einschließlich einer Stunde 5.000 INR, über eine bis zwei Stunden 7.500 INR, darüber 10.000 INR. Blockzeit umfasst die Bewegung zum Start bis zum endgültigen Stillstand, nicht nur die Flugzeit. Die CAR nennt einen akzeptablen Ersatzflug oder Entschädigung mit voller Erstattung. Die Annahme eines Ersatzflugs nicht automatisch mit derselben Annullierungszahlung kombinieren.
4. Beispiel mit Tarifbestandteilen
Bei 1 Stunde 40 Minuten Blockzeit, 4.800 INR Basistarif und 700 INR Treibstoffzuschlag beträgt die Rechenbasis 5.500 INR. Gegenüber der Obergrenze von 7.500 INR ergibt sich beispielhaft 5.500 INR, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Steuern, Sitzplatzgebühren und Rückflugpreis nicht ungeprüft zur Basis addieren. Eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen; die Ticket-Erstattung ist eine eigene Berechnung.
5. Kontaktdaten und außergewöhnliche Umstände
Fehlende ausreichende Kontaktdaten bei Buchung oder Ausstellung können eine Geldentschädigung ausschließen. Erstattung, Ersatzbeförderung und Betreuung sind getrennt zu prüfen. Hinterlegte E-Mail und Telefonnummer dokumentieren. Auch einschlägige außergewöhnliche Umstände außerhalb der Kontrolle der Airline können eine Zahlung ausschließen. Schriftliche Ursache und Begründung verlangen; eine pauschale Formulierung wie betriebliche Gründe ersetzt keinen vollständigen Sachverhalt.
6. Nichtbeförderung hat andere Formeln
Unfreiwillige Nichtbeförderung setzt unter anderem bestätigte Buchung und rechtzeitiges Erscheinen voraus; freiwilliger Sitzverzicht ist gesondert. Ersatzabflug innerhalb einer Stunde fällt unter die genannte Ausnahme ohne Entschädigung. Innerhalb von 24 Stunden lautet die Formel 200 % der Basis, höchstens 10.000 INR; später 400 %, höchstens 20.000 INR. Ohne Annahme des Ersatzflugs sieht der geregelte Weg Erstattung plus 400 %, höchstens 20.000 INR vor. Hier werden Abflugzeiten verglichen.
7. Betreuung bei Abflugverspätung
Bei rechtzeitigem Check-in hängen Essen und Getränke von der Blockzeit ab: bis 2½ Stunden ab zwei Stunden Abflugverspätung; über 2½ bis fünf Stunden ab drei Stunden; bei längeren Flügen ab vier Stunden. Eine zweistündige Wartezeit löst somit nicht pauschal eine Geldzahlung aus. Für Hotel, Ersatzflug und Erstattung gelten weitere Bedingungen, teilweise für nächtliche Abflüge. Betreuung bereits vor Ort anfordern und Angebote sowie Belege sichern.
8. Anschlussflüge und getrennte Buchungen
Das komplette Ticket sichern und prüfen, ob der Anschluss dieselbe Ticketnummer trägt. Die CAR unterscheidet Situationen nach Annullierung und Nichtbeförderung. Zwei gemeinsam über eine Website gekaufte Buchungen sind nicht zwingend ein durchgehendes Ticket. Vor eigener Ersatzbuchung die Airline nach Schutz und Umbuchung fragen. Wenn ein weiterer Rechtsrahmen in Betracht kommt, muss die ganze Reise geprüft werden. Flughafencodes allein klären den Beförderungsvertrag nicht.
9. Eine prüfbare Forderung vorbereiten
Eine kurze Chronologie erstellen: Buchung, Planabflug, Mitteilung, Check-in, Störung, Ersatzangebot und tatsächliche Reise oder Erstattung. Erstattung, Entschädigung und Auslagen einzeln aufführen. Beim Codeshare die ausführende Airline benennen. Nur erforderliche Belege im offiziellen Kanal einreichen, Vorgangsnummer und Formularkopie speichern. Bei Ablehnung nach CAR-Absatz, Tarifbestandteilen und Begründung fragen.
10. Beschwerde, Zahlung und realistische Erwartungen
Zuerst den offiziellen Airline-Beschwerdeweg nutzen. Bleibt der Fall offen, nennt die CAR AirSewa als Beschwerdemöglichkeit. Eine Beschwerde garantiert keine Zahlung; Antwortzeit und Entscheidung werden hier nicht vorhergesagt. Geldentschädigung kann bar oder per Überweisung erfolgen, Gutscheine setzen die unterschriebene Zustimmung voraus. Vor Annahme eines Vergleichs prüfen, ob damit weitere Forderungen erledigt werden. FlightRefundCalc bereitet vor, reicht aber nichts ein und nimmt kein Geld entgegen.
INR-Rechenbeispiel zur Annullierung
Nur eine Betragsberechnung nach bereits festgestelltem Anspruch: Mitteilung, Kontaktdaten, Ersatzwahl und Ausnahmen vorher prüfen.
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